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Körperschaft

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Körperschaft ist eine Vereinigung, die als juristische Person eigene Rechtsfähigkeit besitzt und durch sogenannte Organe vertreten wird. Man unterscheidet zwischen Körperschaften des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 348)


Beispiel: Eine GmbH ist eine Körperschaft des privaten Rechts. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird beispielsweise durch ihre Geschäftsführung vertreten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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