KWKG-Umlage
- Andreas Armster

- 26. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Die KWKG-Umlage dient der Finanzierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), die gleichzeitig Strom und Nutzwärme erzeugen und dadurch besonders effizient sind. Betreiber solcher Anlagen erhalten pro erzeugter Kilowattstunde Strom einen KWK-Bonus, dessen Kosten über die KWKG-Umlage auf alle Letztverbraucher umgelegt werden. (vgl. Linnemann 2024, S. 47 f.)
Beispiel: Ein Haushalt verbraucht 3.500 kWh Strom pro Jahr. Die KWKG-Umlage beträgt z. B. 0,378 ct/kWh. Dann zahlt der Haushalt 3.500 × 0,00378 € = 13,23 € pro Jahr über die Stromrechnung zur Förderung von KWK-Anlagen.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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