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Kurzfristige Preisuntergrenze

Die kurzfristige Preisuntergrenze entspricht den variablen Stückkosten eines Produkts. Ein Preis in dieser Höhe deckt zwar keine Fixkosten, verhindert aber zusätzliche Verluste. Jeder höhere Preis leistet einen Beitrag zur Fixkostendeckung. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 332)


Beispiel: Ein Unternehmen produziert ein Produkt mit variablen Stückkosten von 8 €. Bietet es das Produkt kurzfristig für genau 8 € an, deckt es zwar keine Fixkosten, verhindert aber zusätzliche Verluste. Verkauft es für 10 €, leisten die 2 € darüber hinaus einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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