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Kurzfristige Absatzpreisuntergrenze

Die kurzfristige Absatzpreisuntergrenze ist der niedrigste Preis, zu dem ein Produkt kurzfristig verkauft werden kann, ohne einen zusätzlichen Verlust zu verursachen. Sie entspricht in der Regel den variablen Stückkosten, da fixe Kosten kurzfristig nicht beeinflussbar sind und daher für die Entscheidung nicht relevant sind. (vgl. Schmidt 2022, S. 201 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen produziert ein Produkt mit variablen Kosten von 40 € pro Stück. Solange freie Kapazitäten vorhanden sind, kann es dieses Produkt kurzfristig zu einem Preis von mindestens 40 € verkaufen, ohne zusätzlichen Verlust zu machen. Wird das Produkt beispielsweise für 45 € verkauft, entsteht ein Deckungsbeitrag von 5 € pro Stück, der zur Deckung der Fixkosten beiträgt; bei einem Preis unter 40 € würde hingegen jeder Verkauf den Verlust erhöhen.


Schmidt, A. (2022): Kostenrechnung. Grundlagen der Vollkostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung und Plankostenrechnung sowie des Kostenmanagements. 9. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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