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Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld ist ein von der Bundesagentur für Arbeit gewährter Einkommensausgleich bei Verdienstausfall durch Kurzarbeit. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 382)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält wegen Kurzarbeit statt seines bisherigen Nettoentgelts nur 1.500 € und hätte ohne Kurzarbeit 2.000 € erhalten. Die Nettoentgeltdifferenz beträgt 500 €. Bei einem Anspruch von 60 % erhält er daraus 300 € Kurzarbeitergeld. Sein Einkommen beträgt damit insgesamt 1.800 €.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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