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Kursmakler

10. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Kursmakler ist ein amtlich bestellter Börsenteilnehmer, der an der Börse die Kurse von Wertpapieren feststellt. Für seine Tätigkeit erhält er eine Courtage als Vermittlungsgebühr. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)


Beispiel: Ein Kursmakler führt Kaufaufträge und Verkaufsaufträge für eine Aktie zusammen und stellt daraus den Börsenkurs von 80 € fest. Für die Vermittlung erhält er eine Courtage.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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