Kumulativwirkung
- Andreas Armster

- 17. Juni
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Die Kumulativwirkung bezeichnet die wiederholte Besteuerung der auf jeder Produktionsstufe oder Handelsstufe neu entstandenen Wertschöpfung. Im Gegensatz zur Kaskadenwirkung wird dabei nicht die bereits enthaltene Steuer erneut besteuert. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 131)
Beispiel: Ein Hersteller schafft einen Mehrwert von 100 €, ein Händler anschließend weitere 50 €. Werden beide Wertschöpfungsbeiträge jeweils besteuert, entsteht eine Kumulativwirkung.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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