Kulanzrückstellungen
Kulanzrückstellungen sind Rückstellungen für faktische (wirtschaftliche) Verpflichtungen, bei denen keine rechtliche Verpflichtung besteht, das Unternehmen jedoch aus Gründen der Kundenbindung oder Marktstellung zur Leistung gezwungen ist (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB). (vgl. Roos 2024, S. 325)
Beispiel: Ein Unternehmen repariert Produkte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kostenlos, um wichtige Kunden nicht zu verlieren. Da diese Leistungen wirtschaftlich notwendig sind, bildet das Unternehmen eine Kulanzrückstellung.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag




Kommentare