top of page
YouTube.png

Kulanz

Kulanz ist kein einklagbarer Anspruch wie die Garantie, sondern ein freiwilliges, unverbindliches Entgegenkommen des Verkäufers oder Herstellers aus Geschäftsinteresse. Der Käufer hat daher keinen Rechtsanspruch darauf. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 208 f.)


Beispiel: Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geht der Bildschirm eines Laptops kaputt. Der Hersteller bietet trotzdem kostenlos eine Reparatur an – nicht weil er muss, sondern aus Kulanz.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page