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Kriteriumsvalidität

19. März
1 Min. Lesezeit

Kriteriumsvalidität bedeutet, dass die Ergebnisse eines Messinstruments mit einem relevanten Außenkriterium übereinstimmen (z. B. durch Korrelation überprüft). (vgl. Helfrich 2024, S. 118 f.)


Beispiel: Ein Eignungstest ist valide, wenn seine Ergebnisse mit dem späteren Berufserfolg (z. B. Gehalt) zusammenhängen.


Helfrich, H. (2024): Wissenschaftstheorie für Betriebswirtschaftler. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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