Kriegsopfer
Kriegsopfer sind Personen, die eine Kriegsbeschädigung erlitten haben, sowie Hinterbliebene von Personen, die an den Folgen einer solchen Schädigung gestorben sind. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 374)
Beispiel: Ein Mensch erleidet durch eine Kriegsverletzung eine dauerhafte körperliche Schädigung und gilt damit als Kriegsbeschädigter. Seine Angehörigen können, wenn er an den Folgen dieser Schädigung stirbt, als Kriegshinterbliebene gelten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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