Kreditwürdigkeit
Kreditwürdigkeit bezeichnet die durch persönliches Vertrauen des Kreditgebers und/oder Sachsicherheiten begründete Bonität eines potenziellen Kreditnehmers. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 374)
Beispiel: Eine Bank gewährt einem Kunden einen Kredit, weil sie ihm persönlich vertraut und zusätzlich eine Sicherheit, etwa eine Immobilie, als Absicherung dient. Dadurch gilt der Kunde als kreditwürdig.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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