Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) ist der gesetzliche Rahmen für Banken und Kreditinstitute in Deutschland. Es regelt unter anderem deren Geschäfte, Zulassung, Eigenkapital, Liquidität und Kreditvergabe und dient insbesondere dem Schutz von Einlegern und Gläubigern. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)
Beispiel: Eine Bank möchte ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen. Nach dem KWG muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Zulassung erhalten. Außerdem muss sie ausreichend Eigenkapital und Liquidität vorhalten, um ihre Kunden und Gläubiger zu schützen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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