Kreditsicherung
Kreditsicherung bezeichnet Maßnahmen, mit denen der Kreditgeber sein Risiko bei der Vergabe eines Darlehens vermindert. Dazu können Personensicherheiten wie eine Bürgschaft oder Sachsicherheiten wie eine Sicherungsübereignung, Hypothek oder Grundschuld gehören. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 372)
Beispiel: Eine Bank gewährt einem Kunden einen Kredit über 100.000 €. Als Sicherheit wird eine Grundschuld auf dessen Haus eingetragen. Kann der Kunde den Kredit nicht zurückzahlen, dient das Haus als Absicherung für die Bank.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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