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Kreditsicherheiten

10. Sept.
1 Min. Lesezeit

Kreditsicherheiten sind Vereinbarungen oder Vermögenswerte, die einen Kreditgeber vor dem Kreditrisiko schützen, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Man unterscheidet dabei vor allem Personalsicherheiten (z. B. Bürgschaft) und Realsicherheiten (z. B. Pfand oder Hypothek). (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)


Beispiel: Eine Bank gibt einem Unternehmen einen Kredit über 100.000 € und verlangt dafür eine Grundschuld auf dessen Grundstück. Kann das Unternehmen den Kredit nicht zurückzahlen, kann die Bank auf die Sicherheit zurückgreifen, um ihre Forderung abzusichern.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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