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Krankmeldung

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Krankmeldung ist die Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber im Falle einer Erkrankung. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 371)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist am Montag krank und bleibt auch am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag arbeitsunfähig. Da die Erkrankung länger als drei Tage dauert, muss er seinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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