Krankenversicherung
Die Krankenversicherung dient dazu, die Kosten für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft im Krankheitsfall zu decken und krankheitsbedingte Einkommensausfälle auszugleichen. Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 368 ff.)
Beispiel: Ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer wird krank und muss ärztlich behandelt werden. Seine Krankenkasse übernimmt beispielsweise die Kosten für die ärztliche Behandlung und notwendige Medikamente.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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