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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine verpflichtende Kraftfahrtversicherung für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und sonstige Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 366 ff.)


Beispiel: Ein Autofahrer verursacht einen Unfall und beschädigt dabei das Auto eines anderen Verkehrsteilnehmers. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung übernimmt den entstandenen Schaden, sodass der Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch auch direkt gegenüber dem Haftpflichtversicherer geltend machen kann.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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