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Kraftfahrtversicherung

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Kraftfahrtversicherung umfasst eine Gruppe von Versicherungsarten, die die Risiken aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen abdecken. Dazu gehören die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) und die Insassenversicherung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 366)


Beispiel: Ein Autofahrer hat eine Kraftfahrtversicherung. Verursacht er einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug, greift die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Wird dagegen sein eigenes Auto beispielsweise durch einen Unfall beschädigt, kann die Fahrzeugversicherung den Schaden abdecken.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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