Kostenzurechnungsprinzipien
Aktualisiert: 9. Okt.
Kostenzurechnungsprinzipien sind spezielle Kostenzuordnungsprinzipien, die auf real nachweisbare und sachlich erklärbare Zusammenhänge zwischen Kosten und Bezugsobjekten abstellen. Sie streben damit eine möglichst wirklichkeitsgetreue Abbildung des tatsächlichen Kostenanfalls an. Zu den wichtigen Prinzipien gehören das Kausalprinzip i. e. S., das Identitätsprinzip und das Marginalprinzip. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 148)
Beispiel: Für ein bestimmtes Produkt entstehen 5.000 € Materialkosten, die ausschließlich für dessen Herstellung verwendet werden. Da sich die Kosten eindeutig und sachlich mit dem Produkt in Verbindung bringen lassen, werden die 5.000 € vollständig diesem Kostenträger zugerechnet. Damit wird der tatsächliche Zusammenhang zwischen Kosten und Bezugsobjekt möglichst wirklichkeitsgetreu abgebildet.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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