Kostenzuordnungsprinzipien
Aktualisiert: 9. Okt.
Kostenzuordnungsprinzipien sind Verfahrensgrundsätze, die festlegen, wie Kosten einzelnen Bezugsobjekten zugeordnet werden. Dabei sollen möglichst die Ursache-Wirkungs-Beziehungen zwischen Kosten und Bezugsobjekten berücksichtigt werden. Man unterscheidet zwischen Kostenzurechnungsprinzipien, die eine möglichst wirklichkeitsgetreue Abbildung der tatsächlichen Zusammenhänge anstreben, und Kostenverteilungsprinzipien, die Regeln für die Verteilung von Kosten festlegen, die nicht eindeutig einzelnen Bezugsobjekten zugerechnet werden können. Die Wahl des Prinzips hängt vom jeweiligen Zweck der Kostenrechnung ab. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 148)
Beispiel: Ein Unternehmen hat 10.000 € Gemeinkosten, die drei Produkten gemeinsam zugutekommen. Können die Kosten nicht eindeutig einem Produkt zugeordnet werden, werden sie mithilfe eines Kostenverteilungsprinzips verteilt, beispielsweise nach dem Verhältnis der Produktionsmengen. Bei 1.000, 2.000 und 2.000 Stück entfallen dann 2.000 €, 4.000 € und 4.000 € auf die drei Produkte.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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