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Kostenvoranschlag

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Kostenvoranschlag ist eine ausführliche Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten für eine im Werkvertrag vereinbarte Leistung. Er kann unverbindlich oder verbindlich sein. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag darf die tatsächliche Abrechnung vom veranschlagten Betrag abweichen, während ein verbindlicher Kostenvoranschlag eingehalten werden muss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 366)


Beispiel: Ein Handwerker erstellt für die Reparatur eines Daches einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über 2.000 €. Die tatsächlichen Kosten können davon abweichen. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag über 2.000 € muss der Handwerker die Reparatur dagegen für diesen Preis abrechnen; eine Kostenüberschreitung geht zu seinen Lasten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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