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Kostenverursachungsprinzip

Das Kostenverursachungsprinzip besagt, dass Kosten dem Kalkulationsobjekt zugerechnet werden, das ihre Entstehung ursächlich ausgelöst hat. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 222 ff.)


Beispiel: Die Materialkosten für Holz werden den Möbelstücken zugerechnet, die daraus gefertigt wurden.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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