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Kostenverteilungsprinzipien

30. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Kostenverteilungsprinzipien (auch Kostenanlastungsprinzipien) sind spezielle Kostenzuordnungsprinzipien, die Regeln für die anteilige Verteilung von Gemeinkosten auf mehrere Bezugsobjekte festlegen. Im Gegensatz zu Kostenzurechnungsprinzipien bestimmen sie, nach welchen Verfahrensgrundsätzen gemeinsam anfallende Kosten auf die einzelnen Bezugsobjekte verteilt werden. Wichtige Verteilungsregeln sind das Durchschnittsprinzip und das Tragfähigkeitsprinzip. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 148)


Beispiel: Ein Unternehmen hat 10.000 € Gemeinkosten, die auf zwei Produkte verteilt werden müssen. Nach dem Durchschnittsprinzip werden die Kosten bei gleicher Verteilung mit 5.000 € je Produkt angesetzt. Beim Tragfähigkeitsprinzip kann dagegen beispielsweise das Produkt mit dem höheren erzielbaren Erlös einen größeren Anteil der Gemeinkosten tragen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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