Kostenträgerverfahren
- Andreas Armster

- 10. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Das Kostenträgerverfahren ist eine Methode der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei der für selbst erstellte, aktivierbare Leistungen (z. B. Anlagenbau, Großreparaturen) separate Kostenstellen eingerichtet werden. Diesen Kostenstellen werden die Einzelkosten sowie die von anderen Bereichen zugeordneten sekundären Gemeinkosten zugerechnet. Dadurch können die Kosten dieser internen Leistungen transparent ausgewiesen und z. B. für die Kurzfristige Erfolgsrechnung oder den Jahresabschluss korrekt bewertet werden. Die Berücksichtigung erfolgt später über kalkulatorische Abschreibungen, die auf die nutzenden Bereiche verteilt werden. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 174 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen baut für sich selbst eine neue Produktionshalle. Dafür wird eine eigene Kostenträgerstelle eingerichtet, auf der alle Material-, Lohn- und zugeteilten Gemeinkosten gesammelt werden. Später werden die Kosten über Abschreibungen den nutzenden Abteilungen zugerechnet.
Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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