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Kostenträgergemeinkosten

30. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Kostenträgergemeinkosten sind spezielle Gemeinkosten, die nicht direkt einem einzelnen Kostenträger zugeordnet werden können, sondern mehreren Kostenträgern gemeinsam zuzurechnen sind. Sie werden daher zunächst in der Kostenstellenrechnung erfasst und anschließend mithilfe geeigneter Schlüssel auf die einzelnen Kostenträger verteilt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 146)


Beispiel: Ein Unternehmen hat 10.000 € Energiekosten, die bei der Herstellung von drei Produkten gemeinsam anfallen. Da die Kosten nicht direkt einem einzelnen Produkt zugeordnet werden können, werden sie beispielsweise nach dem Maschinenstundenanteil verteilt. Bei 50 %, 30 % und 20 % entfallen somit 5.000 €, 3.000 € und 2.000 € auf die drei Kostenträger.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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