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Kostenträgereinzelkosten

30. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Kostenträgereinzelkosten sind eine besondere Einzelkostenart, bei der die Kosten einem bestimmten Kostenträger direkt und eindeutig zugeordnet werden können. Sie werden daher ohne Verteilungsschlüssel unmittelbar dem jeweiligen Produkt oder Auftrag zugerechnet. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 145 f.)


Beispiel: Für die Herstellung eines bestimmten Produkts werden 2.000 € Spezialmaterial verwendet, das ausschließlich für dieses Produkt bestimmt ist. Die 2.000 € sind Kostenträgereinzelkosten, da sie direkt diesem Kostenträger zugeordnet werden können.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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