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Kostentragfähigkeitsprinzip

Das Kostentragfähigkeitsprinzip besagt, dass Kosten nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Produkte verteilt werden. Produkte, die höhere Herstellkosten oder höhere Erlöse haben, tragen dabei einen größeren Anteil der Gemeinkosten. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 44)


Beispiel: Ein teures Produkt mit hohen Herstellkosten erhält einen größeren Anteil der Verwaltungskosten als ein günstiges Produkt mit niedrigen Herstellkosten.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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