Kostenstelleneinzelkosten sind Gemeinkosten, die direkt bestimmten Kostenstellen zugeordnet werden können, ohne dass eine spezielle Zuordnung oder Verteilung erforderlich ist. Die Zuweisung erfolgt auf eine klare und verursachungsgerechte Weise. (vgl. Kußmaul 2016, S. 207)
Beispiele: Materialentnahmescheine, Lohnlisten für Fertigungslöhne
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 207
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