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Kostenreagibilität

29. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Kostenreagibilität bezeichnet die Veränderung des Kostenniveaus in Abhängigkeit von Kosteneinflussgrößen. Sie beschreibt somit, wie stark sich die Kosten verändern, wenn sich beispielsweise die Beschäftigung, Faktorpreise oder andere Kosteneinflussgrößen verändern. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 143)


Beispiel: Steigt die Produktion eines Unternehmens von 10.000 auf 12.000 Stück, erhöhen sich die variablen Kosten beispielsweise von 100.000 € auf 120.000 €. Die Veränderung der Kosten aufgrund der höheren Beschäftigung zeigt die Kostenreagibilität.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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