Kostenpräkurenz
Kostenpräkurenz bezeichnet das zeitliche Vorauseilen der Kosten, bei dem sich die Kosten bereits verändern, bevor die entsprechende Veränderung der Leistung bzw. Beschäftigung eintritt. Dieses Phänomen kann beispielsweise durch Lernprozesse erklärt werden. Das Gegenteil ist die Kostenremanenz, bei der Kosten einer Beschäftigungsänderung zeitlich nachfolgen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 143)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt sich auf eine erwartete Produktionssteigerung vor. Bereits vor der tatsächlichen Erhöhung der Produktion werden Mitarbeiter geschult und Abläufe optimiert, wodurch zunächst zusätzliche Kosten von 20.000 € entstehen. Die Kostenveränderung tritt damit vor der eigentlichen Leistungssteigerung ein und stellt eine Kostenpräkurenz dar.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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