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Kostenmiete

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Kostenmiete ist die Miete, die zur Deckung der laufenden Kosten des Vermieters erforderlich ist. Öffentlich geförderter Wohnraum darf vom Vermieter nur zur Kostenmiete angeboten werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 363)


Beispiel: Ein Vermieter hat für eine Sozialwohnung laufende Kosten von 700 € monatlich. Er darf für diese Wohnung daher eine Kostenmiete von 700 € verlangen, die zur Deckung dieser Aufwendungen dient.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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