top of page
YouTube.png

Kosteneinwirkungsprinzip

Das Kosteneinwirkungsprinzip besagt, dass Kosten den Objekten zugerechnet werden, auf die sie tatsächlich eingewirkt haben, unabhängig von einer bewussten Verursachung. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 222 ff.)


Beispiel: Die Abnutzung einer Maschine durch den Produktionsprozess wird den hergestellten Produkten zugerechnet, auch wenn kein einzelnes Produkt diese Kosten bewusst „verursacht“.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page