Kosteneinwirkungsprinzip
- Andreas Armster

- 11. Sept.
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Das Kosteneinwirkungsprinzip besagt, dass Kosten den Objekten zugerechnet werden, auf die sie tatsächlich eingewirkt haben, unabhängig von einer bewussten Verursachung. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 222 ff.)
Beispiel: Die Abnutzung einer Maschine durch den Produktionsprozess wird den hergestellten Produkten zugerechnet, auch wenn kein einzelnes Produkt diese Kosten bewusst „verursacht“.
Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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