top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Kosteneinwirkungsprinzip

Das Kosteneinwirkungsprinzip besagt, dass Kosten den Objekten zugerechnet werden, auf die sie tatsächlich eingewirkt haben, unabhängig von einer bewussten Verursachung. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 222 ff.)


Beispiel: Die Abnutzung einer Maschine durch den Produktionsprozess wird den hergestellten Produkten zugerechnet, auch wenn kein einzelnes Produkt diese Kosten bewusst „verursacht“.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page