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Kostenartenverfahren

Das Kostenartenverfahren ist eine Methode der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei der nur die direkt zurechenbaren Einzelkosten (z. B. Materialkosten und Lohnkosten) von einer leistenden Kostenstelle an die empfangende Kostenstelle weitergegeben werden. Die Gemeinkosten verbleiben jedoch bei der leistenden Kostenstelle und werden nicht weiterverrechnet. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 168 ff.)


Beispiel: Eine innerbetriebliche Werkstatt fertigt Ersatzteile für die Produktion. Im Kostenartenverfahren werden nur die Lohnkosten und Materialkosten der Werkstatt an die Fertigungskostenstelle weitergegeben. Die Werkstatt-Gemeinkosten (z. B. Miete, Energie) bleiben in der Werkstattkostenstelle und werden nicht auf die Fertigung umgelegt.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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