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Korrekturverfahren

Beim Korrekturverfahren wird die Unsicherheit eines Investitionsprojekts durch Anpassung von Kalkulationszinssatz, Rückflüssen oder Nutzungsdauer berücksichtigt. Höhere Unsicherheit führt zu höheren Zinssätzen, niedrigeren erwarteten Rückflüssen oder kürzerer Nutzungsdauer, wodurch der Kapitalwert reduziert wird. Ziel ist, dass der ermittelte Kapitalwert mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens erreicht wird. Das Verfahren unterstellt ein risikoscheues Verhalten des Entscheidungsträgers. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 141 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen plant die Einführung eines neuen Produkts auf einem unbekannten Markt. Aufgrund der hohen Unsicherheit wird der Kalkulationszinssatz von üblichen 10 % auf 20 % erhöht. Dadurch sinkt der Kapitalwert der Investition, sodass das Projekt nur dann durchgeführt wird, wenn es trotz des höheren Zinssatzes noch einen positiven Kapitalwert erzielt.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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