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Korporatismus

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Korporatismus bezeichnet die Einbindung gesellschaftlicher Organisationen, z. B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, in die staatliche Willensbildung und Entscheidungsfindung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 363)


Beispiel: Der Staat bezieht Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Entscheidungen über die Arbeitspolitik und Lohnpolitik ein, sodass diese Organisationen an der staatlichen Entscheidungsfindung mitwirken.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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