Kopplungsverkäufe
Kopplungsverkäufe liegen vor, wenn ein Kunde ein Produkt oder eine Leistung nur erwerben kann, wenn er gleichzeitig eine weitere Leistung desselben Anbieters kauft. Die Produkte sind somit aneinander gebunden und erscheinen als gemeinsame Verkaufseinheit. (vgl. Pechtl 2014, S. 218 ff.)
Beispiel: Ein Mobilfunkanbieter verkauft ein Smartphone für 1 €, aber nur in Verbindung mit dem Abschluss eines zweijährigen Mobilfunkvertrags.
Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius




Kommentare