Kopfsteuer
Die Kopfsteuer ist eine Besteuerungsform, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen Steuerbetrag zahlen muss, unabhängig von Einkommen, Vermögen, Familienstand oder persönlicher Leistungsfähigkeit. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 363)
Beispiel: Ein Staat erhebt eine Kopfsteuer von 1.000 € pro Person. Eine Person mit 20.000 € Jahreseinkommen und eine Person mit 100.000 € Jahreseinkommen zahlen beide jeweils 1.000 €.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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