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Konzessionsvergabe

Die Konzessionsvergabe ist das Verfahren, mit dem eine Kommune einem Energieversorgungsunternehmen das Recht einräumt, öffentliche Wege für den Betrieb eines Stromnetze oder Gasnetzes zu nutzen und Letztverbraucher im Gemeindegebiet zu versorgen (§ 46 EnWG). Dafür zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich begrenzte Konzessionsabgabe. (vgl. Linnemann 2024, S. 111 ff.)


Beispiel: Eine Stadt schreibt die Stromnetzkonzession aus, weil der bestehende Vertrag ausläuft. Zwei Energieversorger bewerben sich. Nach Prüfung der Angebote vergibt die Stadt die Konzession für 20 Jahre an einen neuen Netzbetreiber, der künftig die Leitungen betreibt und dafür jährlich eine Konzessionsabgabe an die Stadt zahlt.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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