Konzessionsabgabe
- Andreas Armster

- 26. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die Netzbetreiber an Kommunen zahlen, um öffentliche Wege und Flächen für Stromleitungen und Gasleitungen nutzen zu dürfen; sie wird über den Strompreis auf die Letztverbraucher umgelegt und richtet sich u. a. nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. (vgl. Linnemann 2024, S. 48)
Beispiel: Ein Haushalt verbraucht 3.500 kWh Strom im Jahr. Die Konzessionsabgabe in der Gemeinde beträgt 1,32 ct/kWh. Dadurch zahlt der Haushalt jährlich 3.500 × 0,0132 € =
46,20 € Konzessionsabgabe über seine Stromrechnung.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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