Konzertierte Aktion
Die Konzertierte Aktion bezeichnet das nach § 3 Stabilitätsgesetz vorgesehene gleichzeitige und aufeinander abgestimmte Verhalten von Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, um bestimmte wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 363)
Beispiel: Die Bundesregierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stimmen ihr Verhalten aufeinander ab, um gemeinsam Preisstabilität und Beschäftigung zu fördern. Die Bundesregierung stellt dafür die notwendigen gesamtwirtschaftlichen Orientierungsdaten bereit.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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