Konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung
Die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung bezeichnet die Vereinheitlichung der Rechnungslegung in den Handelsbilanzen II der Einzelabschlüsse für die Erstellung des Konzernabschlusses. Nach § 308 HGB sind die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden einheitlich zu bewerten. Bewertungswahlrechte nach dem Recht des Mutterunternehmens können im Konzernabschluss unabhängig von der Ausübung in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen genutzt werden. Abweichungen von den Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens sind im Konzernanhang anzugeben und zu begründen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 136 f.)
Beispiel: Eine Tochtergesellschaft bewertet eine Maschine im Einzelabschluss mit 100.000 €, während nach der im Konzern geltenden Bewertungsmethode nur 90.000 € anzusetzen sind. Für den Konzernabschluss wird die Maschine daher mit 90.000 € bewertet. Die unterschiedliche Bewertung wird, sofern erforderlich, im Konzernanhang erläutert.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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