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Konzernbetriebsrat

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Konzernbetriebsrat ist die gesetzliche Vertretung der Belegschaft eines Konzerns. Er kann durch Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte errichtet werden und ist für Angelegenheiten zuständig, die den gesamten Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 362)


Beispiel: Ein Konzern besteht aus drei Unternehmen, deren Gesamtbetriebsräte beschließen, einen Konzernbetriebsrat zu errichten. Dieser kümmert sich anschließend um eine Angelegenheit (z.B. Arbeitszeitregelungen), die alle drei Konzernunternehmen betrifft.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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