Konzernanhang
Der Konzernanhang ist gemäß § 297 Abs. 1 HGB Bestandteil des Konzernabschlusses. Er enthält Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinnrechnung und Verlustrechnung sowie Angaben zum Beteiligungsbesitz. Außerdem werden insbesondere die angewandten Bilanzierungsmethoden, Bewertungsmethoden und Konsolidierungsmethoden, die Fremdwährungsumrechnung und der Konsolidierungskreis erläutert. Weitere Pflichtangaben betreffen unter anderem Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten, Haftungsverhältnisse, Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten, Arbeitnehmerzahl, steuerliche Vorschriften und Bezüge der Leitungsorgane. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 136)
Beispiel: Ein Konzern weist in seiner Konzernbilanz 10 Mio. € Verbindlichkeiten aus. Im Konzernanhang wird beispielsweise erläutert, dass davon 4 Mio. € eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben und welche Verbindlichkeiten besichert sind. Zusätzlich werden die Umsatzerlöse von beispielsweise 50 Mio. € nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten aufgeschlüsselt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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