Konvergenzkriterien
Die Konvergenzkriterien sind vier wirtschaftliche Stabilitätskriterien, die ein EU-Staat erfüllen soll, um die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Europäischen Währungsunion bzw. den Euro zu erfüllen. Sie betreffen Preisstabilität, Staatsverschuldung, Haushaltsdefizit und langfristige Zinssätze. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)
Beispiel: Ein Staat erfüllt die Kriterien, wenn seine Inflation niedrig und stabil ist, seine Staatsschulden höchstens 60 % des BIP betragen und sein jährliches Haushaltsdefizit höchstens 3 % des BIP beträgt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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