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Konventionalstrafe

14. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Konventionalstrafe ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der ein Schuldner bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung einer Vertragspflicht eine bestimmte Geldsumme zahlen muss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 361)


Beispiel: Ein Bauunternehmen verpflichtet sich, ein Gebäude bis zum 30. Juni fertigzustellen. Im Vertrag wird eine Konventionalstrafe von 1.000 € pro verspätetem Tag vereinbart. Wird das Gebäude fünf Tage zu spät fertig, muss das Unternehmen 5.000 € zahlen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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