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Kontrahierungszwang

Der Kontrahierungszwang verpflichtet regulierte Unternehmen, ihre Leistungen zu festgelegten Bedingungen jedermann anzubieten und Kunden nicht willkürlich abzulehnen, insbesondere in Bereichen der Grundversorgung oder bei natürlichen Monopolen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 174 ff.)


Beispiel: Ein Stromnetzbetreiber muss jeden Haushalt in seinem Versorgungsgebiet ans Netz anschließen. Er darf einen Kunden nicht ablehnen, auch wenn der Anschluss wenig profitabel ist.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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