Kontopfändung
Kontopfändung bezeichnet die Pfändung des Lohnguthabens oder Gehaltsguthabens auf dem Konto eines Arbeitnehmers. Dabei gibt es einen Pfändungsschutz für den Teil des Arbeitseinkommens, der nicht gepfändet werden darf. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 361)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält monatlich 2.000 € Gehalt auf sein Girokonto. Wegen einer offenen Schuld wird sein Konto gepfändet. Angenommen, davon sind 1.500 € nicht pfändbar, dann dürfen nur die verbleibenden 500 € gepfändet werden. Dem Arbeitnehmer müssen die 1.500 € weiterhin zur Verfügung stehen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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