Kontensparen
Kontensparen bezeichnet das Ansammeln von Geldvermögen auf einem Sparkonto. Die rechtliche Grundlage bildet der Sparvertrag. Spareinlagen werden verzinst und können grundsätzlich nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist zurückgefordert werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 360 f.)
Beispiel: Eine Person zahlt jeden Monat 200 € auf ihr Sparkonto ein. Nach einem Jahr hat sie 2.400 € angespart, zuzüglich der gutgeschriebenen Zinsen. Möchte sie das Geld vollständig abheben, muss sie grundsätzlich die vereinbarte Kündigungsfrist beachten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare