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Konstitutive Eintragung

Die konstitutive Eintragung bedeutet, dass eine GmbH rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt sie als eigene juristische Person, und ab dann greift die Haftungsbeschränkung. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 305)


Beispiel: A und B schließen einen Gesellschaftsvertrag und wollen eine GmbH gründen. Sie beginnen bereits, Verträge mit Kunden abzuschließen, obwohl die Eintragung ins Handelsregister noch aussteht. Erst als die GmbH später tatsächlich im Handelsregister eingetragen wird, entsteht die GmbH rechtlich.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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